ChorAI
Inh. Margarita Chorow
Schulbrink 18, 31675 Bückeburg
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ChorAI (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Der Auftragnehmer erhebt als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer und weist diese auch nicht aus.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Einrichtung und Betreuung von IT-Infrastrukturen (Automatisierung, Chatbots, Schnittstellen) auf der Hardware des Auftraggebers.
(2) Implementierung (Setup): Die einmalige Einrichtung der Software gilt als Werkvertrag. Die Abnahme erfolgt durch Inbetriebnahme.
(3) Wartung (Service): Die laufende Betreuung gilt als Dienstvertrag. Geschuldet ist das Bemühen um Verfügbarkeit und Sicherheit, kein bestimmter Erfolg.
(1) Der Auftraggeber stellt die erforderliche Server-Infrastruktur (z.B. VPS bei Hetzner) auf eigene Kosten zur Verfügung.
(2) Kosten für Drittanbieter-Dienste (APIs wie OpenAI, Twilio, Brevo etc.) trägt der Auftraggeber direkt. Der Auftragnehmer tritt hierbei nur als technischer Administrator auf, nicht als Vertragspartner der Drittanbieter.
(1) Updates: Sofern kein Wartungsvertrag besteht, haftet der Auftragnehmer nicht für Sicherheitslücken, die durch fehlende Updates entstehen.
(2) KI-Halluzinationen: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von Ausgaben, die durch Künstliche Intelligenz (LLMs) generiert werden.
(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bückeburg.