Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ChorAI

Inh. Margarita Chorow

Schulbrink 18, 31675 Bückeburg

PRÄAMBEL & LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(Bitte vor Vertragsunterzeichnung lesen)

1. Das Konzept: „Managed Self-Hosting“ (Was wir tun)

ChorAI bietet eine spezialisierte Form der Prozessautomatisierung an. Anders als bei klassischen Cloud-Diensten (SaaS) bauen wir Ihre eigene Infrastruktur. Wir agieren dabei wie ein Architekt und Hausmeister: Wir planen und bauen das „digitale Haus“ (den Server und die Software) auf Ihrem Grundstück (Ihrem Mietserver). Danach übergeben wir Ihnen den Schlüssel.

2. Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

A) Rolle von ChorAI (Auftragnehmer):

  • Einrichtung: Wir installieren eine betriebsfertige Software-Umgebung zur Automatisierung (Workflows, Datenbanken, Schnittstellen) auf Ihrem Server.
  • Wartung (nur bei Buchung): Wir kümmern uns um technische Updates, Sicherheits-Patches und die Verfügbarkeit der installierten Dienste in regelmäßigen Intervallen.
  • Dienstleistung: Wir schulden die fachgerechte Installation und – im Wartungsfall – das Bemühen um einen störungsfreien Betrieb.

B) Rolle des Kunden (Auftraggeber):

  • Infrastruktur: Sie mieten den Server (z.B. bei Hetzner) und schließen die Verträge für notwendige Zusatzdienste (z.B. OpenAI für KI, Twilio für Telefonie) im eigenen Namen ab.
  • Kosten: Sie tragen die laufenden Kosten für diese Drittanbieter direkt.

3. Risikohinweis: Open Source & Drittanbieter-APIs (Haftungsausschluss)

Unsere Lösungen basieren auf Schnittstellen zu Drittanbietern (z.B. OpenAI, Google) und Open-Source-Softwarekomponenten. Hierbei gilt:

  • Externe Änderungen ("Breaking Changes"): Anbieter wie OpenAI oder Software-Communities entwickeln ihre Produkte stetig weiter. Es kann vorkommen, dass eine externe Partei eine Schnittstelle ändert oder abschaltet, sodass ein Workflow nicht mehr funktioniert.
  • Keine Haftung für Externe: Da ChorAI keinen Einfluss auf die Entwicklung dieser Fremdsoftware hat, haften wir nicht für Funktionsstörungen, die durch Updates, API-Änderungen oder Inkompatibilitäten von Drittanbietern entstehen.
  • Reparatur: Die Anpassung der Workflows an solche externen Änderungen ist nicht Teil der Gewährleistung, sondern eine kostenpflichtige Dienstleistung (oder Teil eines Premium-Wartungspakets, sofern explizit vereinbart).

4. Umfang der Wartung (Realitäts-Check)

Sofern ein Wartungsvertrag geschlossen wurde, bedeutet dies:

  • Intervall: Wir prüfen die Systeme in regelmäßigen Abständen (stichprobenartig/periodisch) auf Updates und Funktion.
  • Kein 24/7 Monitoring: Wir schulden keine lückenlose Echtzeit-Überwachung jeder einzelnen Workflow-Ausführung rund um die Uhr.
  • Reaktion: Störungen werden im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet.

5. Was NICHT Teil der Leistung ist

  • Kein Hardware-Verkauf: Wir verkaufen keine Server.
  • Keine inhaltliche Haftung für KI: Wenn wir KI-Modelle anbinden, haftet ChorAI nicht für deren Aussagen ("Halluzinationen").

6. Der Ablauf der Zusammenarbeit

  • Setup (Werkvertrag): Wir richten Ihr System ein. Nach erfolgreichem Funktionstest nehmen Sie das System ab. Damit endet die Einrichtungsphase.
  • Betrieb (Dienstvertrag): Wenn Sie das Wartungspaket gebucht haben, betreuen wir Ihr System gemäß § 4.
  • Ohne Wartung: Ohne Wartungspaket übergeben wir Ihnen das System auf dem aktuellen Stand. Für zukünftige Ausfälle durch veraltete Software oder API-Änderungen übernimmt ChorAI keine Haftung.

§ 1 Geltungsbereich & Kleinunternehmerregelung

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ChorAI (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Der Auftragnehmer erhebt als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer und weist diese auch nicht aus.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Einrichtung und Betreuung von IT-Infrastrukturen (Automatisierung, Chatbots, Schnittstellen) auf der Hardware des Auftraggebers.

(2) Implementierung (Setup): Die einmalige Einrichtung der Software gilt als Werkvertrag. Die Abnahme erfolgt durch Inbetriebnahme.

(3) Wartung (Service): Die laufende Betreuung gilt als Dienstvertrag. Geschuldet ist das Bemühen um Verfügbarkeit und Sicherheit, kein bestimmter Erfolg.

§ 3 Infrastruktur & Fremdkosten

(1) Der Auftraggeber stellt die erforderliche Server-Infrastruktur (z.B. VPS bei Hetzner) auf eigene Kosten zur Verfügung.

(2) Kosten für Drittanbieter-Dienste (APIs wie OpenAI, Twilio, Brevo etc.) trägt der Auftraggeber direkt. Der Auftragnehmer tritt hierbei nur als technischer Administrator auf, nicht als Vertragspartner der Drittanbieter.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Updates: Sofern kein Wartungsvertrag besteht, haftet der Auftragnehmer nicht für Sicherheitslücken, die durch fehlende Updates entstehen.

(2) KI-Halluzinationen: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von Ausgaben, die durch Künstliche Intelligenz (LLMs) generiert werden.

(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 5 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bückeburg.